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   OLG Hamm, 21.08.2017 - 12 W 16/17   

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https://dejure.org/2017,35031
OLG Hamm, 21.08.2017 - 12 W 16/17 (https://dejure.org/2017,35031)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.08.2017 - 12 W 16/17 (https://dejure.org/2017,35031)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. August 2017 - 12 W 16/17 (https://dejure.org/2017,35031)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; ZPO § 5
    Sicherungshypothek; Werklohnforderung; Streitswertbemessung; Streitwerterhöhung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3 ; ZPO § 5
    Streitwert einer Klage auf Zahlung von Werklohn und Eintragung einer Sicherungshypothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Streitwert bei gleichzeitiger Geltendmachung einer Werklohnforderung und Eintragung einer Sicherungshypothek

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 09.06.2011 - 24 U 147/08

    Zur Streitwerterhöhung bei Bauhandwerkersicherungshypothek

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2017 - 12 W 16/17
    (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.2011, 24 U 147/08, zitiert nach juris.de).
  • OLG Dresden, 22.11.2013 - 10 W 1107/13

    Klage auf Werklohn: Sicherungshypothek bei der Streitwertbemessung irrelevant

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2017 - 12 W 16/17
    Der Senat schließt sich nicht der wohl herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung an, nach der eine Zusammenrechnung der Werte für den Zahlungsantrag und den Antrag auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gemäß § 5 ZPO zumindest in den Fällen, in denen Auftraggeber und Grundstückseigentümer wie hier identisch sind, zu unterbleiben hat (vgl. zum Streitstand OLG Dresden BauR 2014, 1352).
  • OLG Hamburg, 01.03.2021 - 4 U 90/19

    Streitwertfestsetzung: Gleichzeitige Geltendmachung eines Anspruchs auf

    Der Senat hat mit Beschluss vom 03.12.2018 - 4 W 141/18 - unter Anschluss an das OLG Hamm (JurBüro 2017, 586) entschieden, dass bei gleichzeitiger Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung von Werklohn und auf Einräumung einer Sicherungshypothek nach § 648 a BGB a. F. = § 650e BGB n. F. bei der Bemessung des Streitwerts nicht allein auf die Höhe der Werklohnforderung abzustellen ist.

    Zum anderen wird die Sicherungshypothek nur mit einem 1/3 der Werklohnforderung für den Streitwert berücksichtigt (OLG Hamm, Beschluss vom 21.08.2017, 12 W 16/17; Beschluss vom 09.06.2011, 24 U 147/08).

    Zudem eröffne er dem Werkunternehmer die Möglichkeit, seinen Vergütungsanspruch durch die rangwahrende Wirkung der Sicherungshypothek und der erleichterten und beschleunigten Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten mit höheren Erfolgschancen zu realisieren (OLG Hamm, Beschluss vom 21.08.2017, 12 W 16/17; Beschluss vom 09.06.2011, 24 U 147/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.12.2008, 5 W 48/08; OLG München, Beschluss vom 27.09.1999, 28 W 2150/99).

    Der Senat schließt sich der letztgenannten Ansicht an, hält jedoch wie das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 21.08.2017, 12 W 16/17) eine Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses an der Eintragung der Sicherungshypothek mit 1/3 der zugrunde liegenden Werklohnforderung für angemessen.

  • OLG Karlsruhe, 27.12.2021 - 25 W 24/21

    Streitwertfestsetzung bei einer Klage auf Werklohnzahlung und Eintragung einer

    Ein Teil der Rechtsprechung (vgl. OLG München, Beschluss vom 27. September 1999 - 28 W 2150/99 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. Dezember 2008 - I-5 W 48/08 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2017 - I -12 W 16/17 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 01. März 2021 - 4 U 90/19 -, juris) nimmt eine Addition vor.

    Dabei wird der Sicherungsantrag teilweise mit dem vollen Betrag der eingeklagten Werklohnforderung angesetzt (vgl. OLG München, Beschluss vom 27. September 1999 - 28 W 2150/99 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. Dezember 2008 - I - 5 W 48/08 -, juris), teilweise nur mit 1/3 der Werklohnforderung veranschlagt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2017 - I -12 W 16/17 -, juris Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 01. März 2021 - 4 U 90/19 -, juris).

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